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Rund ums Auge

Viele Leiden unserer Patienten hätten durch eine frühzeitige Aufklärung verhindert oder zumindest gemindert werden können. Wir möchten Ihnen daher an dieser Stelle die wesentlichsten Augenkrankheiten vorstellen und Ihnen die üblichen Behandlungsmethoden und deren Erfolgsaussichten sowie Risiken aufzeigen.


Augenverletzungen können alle Strukturen des Auges betreffen, vom Augenlid über die Tränenkanäle, die Bindehaut, Hornhaut oder Netzhaut bis hin zum Augapfel, den umgebenden Muskelsträngen und dem Sehnerv. Sie können in oberflächliche und perforierende (intraokulare) Verletzungen unterteilt werden. Augenverletzungen können durch verschiedene Arten von Unfällen und Fremdeinwirkung verursacht werden, wie das Eindringen von Fremdkörpern, stumpfe Schläge, Schnitte, Hitze und gefährliche Flüssigkeiten. Die häufigsten Augenverletzungen werden durch Fremdkörper verursacht, die bei Freizeitaktivitäten oder durch Verkehrs- und Arbeitsunfälle (meist Metallpartikel beim Schweißen) ins Auge eindringen. Diese Fremdkörper bleiben oft in der Hornhaut oder in der Lederhaut (Sklera) stecken.


Sowohl eine vollständige Erblindung als auch eine Normsehschärfe, die auf dem besseren Auge nicht mehr als zwei Prozent beträgt, wird als Blindheit bezeichnet. Die Möglichkeiten, eine Erblindung therapeutisch zu behandeln, sind in der Regel begrenzt. Bei einigen unvermittelt auftretenden Geschehen, wie dem Verschluss eines Netzhautgefäßes im Auge, kann die Sehschärfe im frühen Stadium unter Umständen verbessert werden. Bei akuten Beschwerden ist es daher dringend zu empfehlen, sofort zum Augenarzt zu gehen. Eine Erblindung eines oder beider Augen kann im Rahmen vieler verschiedener Augenerkrankungen über kurz oder lang stattfinden. Bei manchen Erkrankungen erfolgt die Erblindung eines oder beider Augen plötzlich. Im gesetzlichen Sinn gelten neben Menschen, die auf beiden Augen vollständig erblindet sind, auch diejenigen als blind oder hochgradig sehbehindert, bei denen das besser sehende Auge nicht mehr als zwei Prozent der Normsehschärfe besitz (damit ist nur noch eine Hell-/Dunkelwahrnehmungen möglich) oder das Gesichtsfeld weniger als fünf Grad beträgt.

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