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Sowohl eine vollständige Erblindung als auch eine Normsehschärfe, die auf dem besseren Auge nicht mehr als zwei Prozent beträgt, wird als Blindheit bezeichnet. Die Möglichkeiten, eine Erblindung therapeutisch zu behandeln, sind in der Regel begrenzt. Bei einigen unvermittelt auftretenden Geschehen, wie dem Verschluss eines Netzhautgefäßes im Auge, kann die Sehschärfe im frühen Stadium unter Umständen verbessert werden. Bei akuten Beschwerden ist es daher dringend zu empfehlen, sofort zum Augenarzt zu gehen. Eine Erblindung eines oder beider Augen kann im Rahmen vieler verschiedener Augenerkrankungen über kurz oder lang stattfinden. Bei manchen Erkrankungen erfolgt die Erblindung eines oder beider Augen plötzlich. Im gesetzlichen Sinn gelten neben Menschen, die auf beiden Augen vollständig erblindet sind, auch diejenigen als blind oder hochgradig sehbehindert, bei denen das besser sehende Auge nicht mehr als zwei Prozent der Normsehschärfe besitz (damit ist nur noch eine Hell-/Dunkelwahrnehmungen möglich) oder das Gesichtsfeld weniger als fünf Grad beträgt.

Als Sehschärfe (Visus) wird das Auflösungsvermögen des Auges bezeichnet, das heißt die Fähigkeit, zwei Punkte eben noch als getrennt wahrzunehmen. Eine Normsehschärfe von 1,0 beziehungsweise 100 Prozent liegt per Definition vor, wenn zwei kleine Punkte mit einem Abstand von anderthalb Millimetern aus einer Entfernung von 5 Metern noch als einzelne Punkte wahrgenommen werden.

In Deutschland leben rund 164.000 blinde Menschen. Die Anzahl sehbehinderter Personen liegt bei knapp einer Million. In den industrialisierten Ländern sind Netzhauterkrankungen die häufigsten Ursachen für eine Erblindung: Für die Hälfte aller Fälle von Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung in Deutschland ist die altersabhängige Makuladegeneration verantwortlich. Danach folgen das Glaukom mit 18 Prozent und die diabetische Retinopathie mit 17 Prozent. Weitere häufige Auslöser einer Erblindung sind der graue Star (Katarakt) mit fünf Prozent sowie Hornhauttrübungen mit drei Prozent. In Entwicklungsländern spielen andere Ursachen, wie beispielsweise Infektionen (Bilharziose, Trachom), eine wesentliche Rolle bei Erblindung.

Die Erblindung kann schleichend über viele Jahre erfolgen; die Symptome können aber auch innerhalb von Sekunden auftreten, wie beispielsweise bei einem Gefäßverschluss. Die Betroffenen beschreiben diese jähe Erblindung gelegentlich so, als wäre plötzlich das Licht ausgeschaltet worden. Eine plötzliche, in der Regel einseitige Erblindung, die nicht mit Schmerzen verbunden ist, kann durch einen Gefäßverschluss bedingt sein. Dieser Verschluss kann ein zentrales Blutgefäß der Netzhaut oder ein versorgendes Gefäß des Sehnervs betreffen. Auch Blutungen unter die Netzhaut oder in den Glaskörper können dafür verantwortlich sein, dass sich das Sehvermögen eines Auges plötzlich verschlechtert. Eine plötzliche beidseitige Erblindung ist eher selten. Die Ursachen dafür sind meistens Prozesse im Hirnbereich, wie Blutungen, Ödeme, Gefäßverschlüsse oder schwere Verletzungen. Der Grund für den Sehverlust ist nur feststellbar, indem Sehschärfe, Pupillenreaktion, vordere Augenabschnitte, Augenhintergrund, eventuell Gesichtsfeld und andere Funktionen des Auges augenärztlich untersucht werden. Gelegentlich sind bei einer Erblindung bildgebende Untersuchungen (CT, MRT) des Gehirns sowie eine neurologische Untersuchung erforderlich.

In der Regel ist es bei einer Erblindung nicht möglich, das Sehen auf einem erblindeten Auge mithilfe einer Therapie wieder herzustellen – zumindest dann nicht, wenn die Netzhaut oder der Sehnerv erkrankt sind. Bei einigen unvermittelt auftretenden Geschehen ist eine Therapie bedingt möglich. Bei Gefäßverschlüssen beispielsweise kann mit durchblutungsfördernden Maßnahmen oder einer Lysetherapie gelegentlich das Sehvermögen verbessert werden. Dabei ist es jedoch wichtig, frühzeitig mit der Therapie zu beginnen. Der Verlauf der Erblindung sowie deren Prognose hängen von der Ursache ab. In den meisten Fällen ist die Prognose allerdings nicht gut – der Sehverlust bleibt bestehen. Aus diesem Grund sind die Rehabilitation, die darauf abzielt, Erblindeten eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen, sowie die rechtzeitige Früherkennung von Erkrankungen am Auge besonders wichtig.

Die besten Maßnahmen zum Vorbeugen einer Erblindung bestehen darin, die Augen regelmäßig durch den Augenarzt kontrollieren zu lassen, sie bei gefährlichen Tätigkeiten (mit Schutzbrillen) zu schützen und alle Augenerkrankungen ausreichend zu therapieren.