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Vorsorgeleistungen (IGEL)

"Für gesetzlich Versicherte Patienten übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen, sofern Sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.", soweit die Rechtslage. Tatsächlich werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht mehr alle medizinisch sinnvollen Leistungen bezahlt.

Nach den aktuellen Bestimmungen fallen sämtliche Vorsorge- oder Früherkennungsuntersuchungen, nicht mehr in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und dürfen von den Kassen nicht bezahlt werden. Diese Leistungen werden individuelle Gesundheitsleistungen (sogenannte IGeL) genannt und müssen, wenn Sie die Leistungen aus eigenem Wunsch oder auf Empfehlung Ihres Arztes in Anspruch nehmen, schriftlich vereinbart und selbst bezahlt werden als private Investition in Ihre Gesundheit! (Bitte beachten Sie dabei, dass der Arzt verpflichtet ist, vor der Erbringung von Leistungen, die der Patient selbst tragen muss, über die Behandlung oder Untersuchung umfassend zu informieren und die schriftliche Zustimmung einzuholen.)

Damit Ihre und die Gesundheit Ihrer Kinder trotz Budgetkürzungen nicht zu kurz kommt, steht Ihnen in unserer Praxis ein kompetentes Team und modernste Diagnostik zur Verfügung. - Gerne beraten wir Sie über die in Ihrem Falle sinnvollen Früherkennungsuntersuchungen und Therapie-Alternativen, um für Sie eine optimale Versorgung sicherzustellen.

  • Diese nicht invasive Untersuchungsmethode hilft bei der Dignostik verschiedenen Netzhautkrankheiten sowie bei der Früherkennung von Glaukom (Grüner Star). Die Untersuchung ist schmerzlos und ungefährlich und dauert nur wenige Minuten.

 

  • Augenärztliche Untersuchung einschließlich Visusbestimmung, Farbsehvermögen, Dämmerungssehvermögen etc. für die Erstellung eines Fahrerlaubnisgutachtens.

 

  • Wir empfehlen die optische Vermessung (Biometrie) Ihres Auges zur Berechnung und Auswahl der Linse im Rahmen der Kataraktchirurgie mit dem IOL Master. Diese Leistung wird durch die GKV nicht erstattet.

 

  • Im Rahmen der Glaukom-Vorsorge wird die Messung des Augeninndrucks durch eine Messung der Hornhautdicke (Pachymetrie) ergänzt, da auch die Berücksichtigung der individuellen Hornhautdicke für die Beurteilung des Glaukom-Risikos hilfreich ist.